Verkauft

zwei sanierungsbedürftige Stadthäuser mit Potential!

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Ort Icon in 5400 Hallein

ImmoNr. SW-0260 Gartennutzung Nein
Vermarktungsart Kauf Barrierefrei Nein
Objektart Haus Klimatisiert Nein
Ort Hallein Wasch/Trockenraum Nein
Grundstücksgröße 385 m² Swimmingpool Nein
Wohnfläche 193 m² Sauna Nein
Balkon Nein Kamin Nein
Terrasse Nein
ImmoNr. SW-0260
Vermarktungsart Kauf
Objektart Haus
Ort Hallein
Grundstücksgröße 385 m²
Wohnfläche 193 m²
Balkon Nein
Terrasse Nein
Gartennutzung Nein
Barrierefrei Nein
Klimatisiert Nein
Wasch/Trockenraum Nein
Swimmingpool Nein
Sauna Nein
Kamin Nein

Objektbeschreibung

Die Bilder zeigen keine Häuser, die sofort beziehbar sind! Die Häuser müssen - da wollen wir ehrlich sein - von Grund auf saniert und umgebaut werden.  Auf dem 385m² großem Grundstück liegen ein Haupthaus und ein kleineres Nebengebäude - jeweils an den Grundstücksgrenzen, in der Mitte ein kleiner Garten, sowie drei Stellplätze. Für die Sanierung dieser beiden Häuser liegt eine Baubewilligung vor.  Das gut 114m² große Haupthaus verfügt über insgesamt drei Zimmer. Im Erdgeschoss liegt das Schlafzimmer mit begehbarem Schrank, das Tageslicht-Badezimmer und ein weiteres Zimmer, welches sich als Büro oder Kinderzimmer anbietet. Praktisch ist der von außen begehbare große Abstellraum, um Fahrräder, Kinderwagen, ... abzustellen. Keller gibt es keinen. Oben im ersten Stock befindet sich das gut 51m² große Wohnzimmer mit Zugang zur Loggia, ein Abstellraum und eine Gäste-Toilette. Das Nebenhaus mit fast 79m² Wohnnutzfläche teilt sich wie folgt auf: Ess-/Wohnzimmer mit Küche, Badezimmer und ein weiteres Zimmer im Erdgeschoss und im Obergeschoss gibt es ein zusätzliches Zimmer und zwei geräumige Abstellräume im Dach.  Die Häuser stehen unter Denkmalschutz! Vereinbaren Sie gleich Ihren persönlichen Besichtigungstermin.  

Lage

Diese Stadthäuser befinden sich im Stadtzentrum von Hallein in einer ruhigen Seitengasse. Geschäfte, Schulen, Restaurants, Ärzte sind fußläufig erreichbar.

Sonstige Angaben

Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Kontakt | AM PUNKT Immobilien

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