Ich habe eine Immobilie in Salzburg geerbt. Was muss ich beachten?

17.07.2026
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Das Erben einer Liegenschaft in Salzburg bringt neben der emotionalen Belastung auch eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Fragen mit sich. Obwohl in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr erhoben wird, können bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundbesitz dennoch Grunderwerbsteuer sowie Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch anfallen. Die Höhe dieser Abgaben richtet sich unter anderem nach den gesetzlichen Bewertungsgrundlagen.

Um unnötige Kosten und rechtliche Fehler zu vermeiden, empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen. Die AM PUNKT Immobilien zeigen Ihnen in diesem Leitfaden die wichtigsten Schritte und Entscheidungsmöglichkeiten auf.


Schritt 1: Erbschaft und Verlassenschaftsverfahren prüfen

Nach dem Tod des Erblassers fällt der Nachlass zunächst in die Verlassenschaft. Die Erben erwerben das Eigentum an der Immobilie grundsätzlich erst mit der gerichtlichen Einantwortung im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens.

Schulden und Belastungen überprüfen: Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick darüber, ob auf der Immobilie noch Kredite, Hypotheken oder andere finanzielle Verpflichtungen lasten. Diese können den tatsächlichen Wert der Liegenschaft erheblich beeinflussen und sind bei der Entscheidung über die Annahme der Erbschaft zu berücksichtigen.

Erbenstellung nachweisen: Liegt ein Testament vor, wird dieses im Verlassenschaftsverfahren berücksichtigt. Fehlt eine letztwillige Verfügung, richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Erbenstellung wird in Österreich durch das Verlassenschaftsverfahren nachgewiesen; maßgeblich sind insbesondere der Einantwortungsbeschluss beziehungsweise die vom Gericht ausgestellte Amtsbestätigung.


Schritt 2: Grundbuch und Eigentumsverhältnisse prüfen

Bevor über die weitere Nutzung oder einen Verkauf entschieden wird, sollten sämtliche grundbuchrechtlichen Eintragungen sorgfältig geprüft werden.

Grundbuchauszug einsehen: Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt, ob Belastungen oder Rechte Dritter bestehen, beispielsweise Wohnrechte, Fruchtgenussrechte, Dienstbarkeiten oder Pfandrechte. Solche Eintragungen können den Marktwert und die Nutzungsmöglichkeiten der Immobilie erheblich beeinflussen.

Erbengemeinschaft berücksichtigen: Sind mehrere Personen Erben, entsteht regelmäßig Miteigentum an der Immobilie. Wichtige Entscheidungen – insbesondere ein Verkauf der Liegenschaft – sollten gemeinsam getroffen werden und erfordern in vielen Fällen die Zustimmung aller Miteigentümer.

Grundbuch berichtigen: Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens sollte die Eintragung im Grundbuch zeitnah aktualisiert werden. Welche Unterlagen erforderlich sind und welche Gebühren anfallen, richtet sich nach dem jeweiligen Einzelfall.


Schritt 3: Den tatsächlichen Marktwert der Immobilie in Salzburg ermitteln

Für steuerliche Zwecke wird der Grundstückswert nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelt. Dieser Wert entspricht jedoch nicht zwangsläufig dem tatsächlich erzielbaren Marktwert der Immobilie.

Nachweis eines niedrigeren Wertes: Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann gegenüber der Abgabenbehörde ein niedrigerer gemeiner Wert der Immobilie nachgewiesen werden, beispielsweise durch ein unabhängiges Verkehrswertgutachten.

Der Nutzen: Ein professionelles Verkehrswertgutachten berücksichtigt unter anderem Lage, Zustand, Ausstattung und die aktuelle Marktsituation. Es schafft eine fundierte Grundlage für Verkaufsentscheidungen, die Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft und – sofern gesetzlich zulässig – auch für steuerliche Fragestellungen.


Treffen Sie Ihre Entscheidung: Drei Möglichkeiten

Nachdem die rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt und der Marktwert der Immobilie ermittelt wurden, stehen grundsätzlich drei Optionen zur Verfügung.

Die Immobilie selbst nutzen

Wer die Immobilie selbst bewohnen möchte, spart langfristig Mietkosten und kann das Objekt nach den eigenen Vorstellungen nutzen. Vor dem Einzug sollten jedoch mögliche Sanierungsmaßnahmen, laufende Betriebskosten sowie die langfristige Finanzierbarkeit berücksichtigt werden.

Die Immobilie vermieten

Eine Vermietung ermöglicht regelmäßige Mieteinnahmen und kann zum langfristigen Vermögensaufbau beitragen. Gleichzeitig übernehmen Eigentümer die Verantwortung für Verwaltung, Instandhaltung sowie die Einhaltung der mietrechtlichen Vorschriften.

Die Immobilie verkaufen

Ein Verkauf bietet sich insbesondere an, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt werden soll, finanzielle Verpflichtungen bestehen oder mehrere Erben den Nachlass unkompliziert aufteilen möchten. Ein professioneller Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess begleiten und den marktgerechten Verkaufspreis ermitteln.


Wann fallen beim Erben einer Immobilie Steuern und Gebühren an?

In Österreich wird keine Erbschaftssteuer mehr erhoben. Beim Erwerb einer Immobilie durch Erbschaft können jedoch Grunderwerbsteuer sowie Gebühren für die Eintragung ins Grundbuch anfallen. Welche Kosten tatsächlich entstehen, hängt von den gesetzlichen Bestimmungen und den Umständen des Einzelfalls ab.


Schenkung zu Lebzeiten oder Vererbung?

Auch bei einer Schenkung von Immobilien können Grunderwerbsteuer sowie weitere Gebühren anfallen. Ob eine Schenkung oder eine Vererbung wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt von den persönlichen, familiären und steuerlichen Gegebenheiten ab. Eine frühzeitige Beratung durch Notar oder Steuerberater kann helfen, den Vermögensübergang optimal zu gestalten.


Wie wird eine geerbte Immobilie bewertet?

Für steuerliche Zwecke kommen – abhängig von der Art der Immobilie – unterschiedliche gesetzliche Bewertungsverfahren zur Anwendung.

  • Vergleichswertverfahren: Wird insbesondere bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und Baugrundstücken angewendet. Grundlage sind Kaufpreise vergleichbarer Immobilien.
  • Ertragswertverfahren: Kommt bei vermieteten Wohn- oder Gewerbeimmobilien zum Einsatz. Der Wert wird anhand der nachhaltig erzielbaren Erträge unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungskosten ermittelt.
  • Sachwertverfahren: Wird vor allem bei Ein- und Zweifamilienhäusern angewendet, wenn keine ausreichenden Vergleichsdaten vorliegen. Dabei fließen unter anderem der Bodenwert und der Gebäudewert in die Berechnung ein.

Häufige Fragen: Immobilienvererbung in Salzburg – worauf ist zu achten?

Welche Schritte sind nach einer Immobilienvererbung zu unternehmen?
Nachdem Sie eine Immobilie geerbt haben, sind die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
  • Rechtliche Erbschaftsfragen klären (etwa anhand des Testaments oder der gesetzlichen Erbfolge).
  • Die Berichtigung des Grundbuches in die Wege leiten.
  • Die Grunderwerbsteuer bei der Immobilienübertragung beachten und gegebenenfalls die Meldepflichten für Schenkungen prüfen.
  • Den Wert der Immobilie professionell feststellen lassen.
  • Eine Entscheidung über die zukünftige Nutzung treffen: selbst einziehen, vermieten oder veräußern.
Fallen bei einer geerbten Immobilie Steuern an?
In Österreich unterliegt eine Erbschaftsimmobilie prinzipiell der Grunderwerbsteuer. Ob eine tatsächliche Steuerlast entsteht oder eine Befreiung infrage kommt, richtet sich nach:
  • dem festgestellten Grundstückswert der Liegenschaft.
  • der Möglichkeit einer Freistellung für den Hauptwohnsitz.
  • dem anwendbaren Steuersatz, der je nach Wert des Grundstücks gestaffelt ist.
Wann kontaktiert das Nachlassgericht die Erben?
Nach der Kenntnisnahme eines Sterbefalls, insbesondere wenn ein Testament oder die gesetzlich vorgesehene Erbfolge gegeben ist, nimmt das Nachlassgericht seine Tätigkeit auf. Standardmäßig werden dabei folgende Stellen benachrichtigt:
  • die Erben selbst.
  • bei Bedarf den Notar.
  • unter Umständen auch das Finanzamt (insbesondere bei notariell beurkundeten Testamenten).
Welche Art von Erbschaft muss dem Finanzamt mitgeteilt werden?
Grundsätzlich muss jede Art von Erbschaft gemeldet werden, unabhängig davon, ob es sich um:
  • Immobilienbesitz handelt,
  • Geldvermögen ist,
  • Wertpapiere umfasst,
  • oder sogar Schulden sind (auch diese sind anzugeben!).
Gibt es Konstellationen, in denen eine vererbte Immobilie von der Steuer befreit ist?
Ja, eine Steuerbefreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
  • Die Immobilie dient als Hauptwohnsitz, und die Bedingungen für die Hauptwohnsitzbefreiung werden erfüllt (dies betrifft maximal 150 m² Wohnnutzfläche, die innerhalb von zwei Jahren für mindestens fünf Jahre genutzt werden muss).
  • Der Grundstückswert der Immobilie stellt die Berechnungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer dar.
  • Die gestaffelten Steuersätze der Grunderwerbsteuer finden Anwendung (0,5 % für die ersten 250.000 Euro, 2 % für die nachfolgenden 150.000 Euro und 3,5 % für alle darüberliegenden Werte).
Welche Methode wendet die Steuerbehörde zur Ermittlung des Werts einer geerbten Immobilie an?
Das Finanzamt greift auf den sogenannten Verkehrswert zurück. Dieser Wert wird anhand folgender Methoden ermittelt:
  • mittels Vergleichswertverfahren (insbesondere bei Eigentumswohnungen gebräuchlich),
  • durch das Ertragswertverfahren (im Falle von vermieteten Objekten),
  • oder durch das Sachwertverfahren (speziell bei Eigenheimen).
Ein von Ihnen beauftragtes privates Gutachten kann diesen Wert gegebenenfalls anpassen.
Auf welchem Wege erfährt das Finanzamt von meinem Erbe?
Das Finanzamt erhält Informationen aus verschiedenen Quellen, darunter:
  • die Nachlassgerichte,
  • die Notare,
  • Finanzinstitute und Versicherungsgesellschaften,
  • sowie durch die Meldepflicht der Erben selbst.
Was ist die vorteilhaftere Entscheidung: ein ererbtes Haus zu behalten oder es zu verkaufen?
Die Entscheidung hängt von Ihrer individuellen Situation ab:
  • Behalten: Möglichkeit einer langfristigen Wertsteigerung und regelmäßige Mieteinnahmen.
  • Verkaufen: Erhalt von Liquidität und keine Notwendigkeit für weitere Verwaltungstätigkeiten.
  • Vermieten: Kontinuierliche Einkünfte, jedoch mit einem gewissen Verwaltungsaufwand verbunden.
Welche typischen Fehler sind bei der Handhabung eines Erbes zu vermeiden?
Häufig auftretende Fallstricke sind:
  • Das Versäumen von Terminen für Einreichungen beim Finanzamt
  • Die fehlende Aktualisierung des Grundbuchs nach dem Erbfall
  • Eine inkorrekte Bewertung des Immobilienwerts
  • Ein zu übereilter Verkauf ohne vorherige steuerliche Überprüfung
  • Die unzureichende Klärung der Verhältnisse innerhalb einer Erbengemeinschaft
Was ist vorteilhafter: eine Immobilienüberschreibung oder eine Erbschaft?
Dies erfordert eine strategische Betrachtung:
  • Schenkung zu Lebzeiten: Bei dieser Form fällt die Grunderwerbsteuer an. Es gibt jedoch die Option einer Befreiung von der Steuerpflicht, wenn die Immobilie den Anforderungen für einen Hauptwohnsitz genügt. Des Weiteren besteht eine obligatorische Meldepflicht für Geldgeschenke oder bewegliches Vermögen, sobald bestimmte Schwellenwerte überschritten werden.
  • Erbschaft: Auch in diesem Fall ist die Grunderwerbsteuer für die geerbte Liegenschaft zu entrichten. Ebenso kann eine Befreiung von dieser Steuer in Anspruch genommen werden, wenn das Objekt vom Erben als Hauptwohnsitz genutzt wird.