Vermeiden Sie diese 5 Erbrechts-Fallen bei Immobilien in Salzburg!

01.03.2024
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In Österreich ist das Erbrecht klar geregelt.

es kursieren jedoch rund um das Thema Erb- und Wohnrecht einer Immobilie viele Irrtümer. Diese Missverständnisse können für Erblasser und Erben gleichermaßen zu unerwarteten Herausforderungen führen. Gerade wenn Immobilien auch ein Stück Familiengeschichte darstellen, ist es wichtig, sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. Wir nehmen die fünf häufigsten Irrtümer genauer unter die Lupe und klären auf.

Irrtum 1: Der Lebenspartner erbt automatisch die Immobilie

Viele glauben, dass der Lebenspartner nach dem Tod automatisch Eigentümer der gemeinsamen Immobilie wird. Dies trifft jedoch nicht zu. In Österreich stehen dem überlebenden Ehepartner zwar Erbportionen zu, die Höhe des Anspruchs hängt jedoch von der Existenz weiterer gesetzlicher Erben ab. Ohne Testament oder Erbvertrag kann der Lebenspartner, besonders ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft, schnell leer ausgehen.

Irrtum 2: Ein Testament ist nicht notwendig

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Testament überflüssig sei, da das Erbe ohnehin an die Kinder oder den Ehepartner geht. Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer den persönlichen Wünschen des Erblassers entspricht. Ein Testament ist das Instrument, um individuelle Verteilungswünsche rechtskräftig festzuhalten.

Irrtum 3: Nach der Schenkung besteht ein Wohnrecht

Die Annahme, nach einer Schenkung automatisch ein Wohnrecht zu besitzen, ist falsch. Ein Wohnrecht muss explizit vereinbart und idealerweise im Grundbuch eingetragen werden. Ohne eine solche Vereinbarung kann der Schenker nicht davon ausgehen, weiterhin in der Immobilie wohnen zu dürfen.

Irrtum 4: Ein Erbe muss angenommen werden

Viele sind der Meinung, ein Erbe, insbesondere eine Immobilie, müsse zwangsläufig angenommen werden. Tatsächlich besteht die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen, besonders wenn damit Schulden oder andere Belastungen verbunden sind. Diese Entscheidung sollte jedoch wohlüberlegt und nicht vorschnell getroffen werden.

Irrtum 5: Beim Erben fallen keine Kosten an

Die Annahme, dass mit einer Erbschaft keine Kosten verbunden sind, ist ein weiterer Irrtum. Sowohl bei Schenkungen als auch bei Erbschaften fällt in Österreich die (verminderte) Grunderwerbssteuer an, deren Höhe sich nach dem Wert der Immobilie richtet. Hinzu kommen die Grundbucheintragsgebühr und möglicherweise Kosten für Schätzgutachten und Notargebühren.

Das Erbrecht in Österreich birgt viele Fallstricke, die ohne entsprechendes Wissen schnell zu unliebsamen Überraschungen führen können. Besonders für Immobilienbesitzer in Salzburg, einer Stadt mit hohem kulturellen und finanziellen Wert von Eigentum, ist es essentiell, sich rechtzeitig und umfassend zu informieren. Unser Blog bietet wertvolle Einblicke und praktische Tipps, um für den Erbfall bestens vorbereitet zu sein.